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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Tischlerei Pfaar GmbH

 

I. Geltungsbereich

1.
Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2.
Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

II. Vertragsschluss

1.
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Kunde ist an die Bestellung (Angebot) zwei Wochen gebunden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ablehnung durch uns, so gilt die Bestellung als angenommen, sofern nicht bereits die Lieferung erfolgte.
3.
Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

Sofern der Verbraucher Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

4.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

5.
Maß- und Gewichtsangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Beschreibungen oder sonstige Leistungsdaten in den von uns verwendeten Prospekten und sonstigen Drucksachen enthalten keine Garantien im Rechtssinne.

6.
Auskünfte über Verwendungs- oder Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware, technische Beratung und sonstige Angaben geben wir nach bestem Wissen aufgrund unseres derzeitigen Kenntnisstandes, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jedweder Haftung.

 

III. Preise, Zahlung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

1.
Für die Berechnung der Leistungen gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung, soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Preisangaben im Auftragsschein bzw. in der Auftragsbestätigung können durch Verweisung auf unsere jeweils gültige Preisliste erfolgen. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung über den Preis getroffen wurde, gelten die Preise aus unserer jeweils gültigen Preisliste. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer. Sie gelten nur für die jeweils angebotene bzw. bestellte Menge. Die Preise gelten ab Herstellerwerk, jedoch ohne Verpackung bzw. Verladung, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.Der Kunde hat alle Zölle und Steuern zu zahlen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2.
Die Verpackung wird vom Selbstkostenpreis zuzüglich Arbeitsaufwand berechnet und nicht zurückgenommen, es sei denn, dass darüber etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

3.
Sofern nicht besondere Zahlungsziele ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, sind alle unsere Rechnungen sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Lieferung erfolgt gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

Bei Auftragswerten über 2.500,00 Euro gilt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, der folgende Zahlungsmodus:

-1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung,

-2/3 sobald die Lieferung der Waren erfolgt.

In besonderen Fällen (z.B. Maßanfertigung) sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Fertigungsfortschritt in Rechnung zu stellen.

Vertreter sind nicht zum Inkasso berechtigt, es sei denn, dass diese eine ausdrückliche Vollmacht von uns vorweisen.

4.
Schecks, welche nicht bankbestätigt sind, und Wechsel werden nur angenommen, wenn dies schriftlich besonders vereinbart wurde. Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Für die rechtzeitige Einlösung oder Protesterhebung übernehmen wir bei Wechseln keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugskosten gehen stets zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig und netto zu zahlen. Wechsel und Schecks werden erst nach der endgültigen und vorbehaltlosen Einlösung durch die bezogene Bank gutgeschrieben. Bis dahin bleiben unsere Forderungen, ihre Fälligkeit und daran anknüpfende Folgen bestehen.

5.
Skonto ist nach schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns möglich. Die Skonto-Gewährung hat zur Voraussetzung, dass wir keine offenen oder weiteren Forderungen gegen den Kunden haben. Skonto-Abzüge sind nur bei genauer Einhaltung der angegebenen Zahlungstermine zulässig. Bei Überschreitung von einem oder mehreren Zahlungsterminen entfallen sämtliche Skontovergünstigungen. Bereits vorgenommene Skonto-Abzüge sind zu erstatten.

6.
Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen abweichend von der Zweckbestimmung des Kunden zunächst auf Kosten, entstandene Verzugszinsen und sodann auf ältere noch offene Forderungen zu verrechnen. Der Kunde erhält in diesem Fall eine schriftliche Benachrichtigung oder Abrechnung.

Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde in jedem Falle nur bei berechtigten Gegenansprüchen aus demselben konkreten Vertragsverhältnis berechtigt.

Der Unternehmer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, sofern uns eine grobe Vertragsverletzung zur Last fällt.

 

IV. Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit

1.
Der Kunde gerät – ohne besondere Mahnung – ab dem 15. Tag nach der Forderungsfälligkeit (Ziffer III. 3. dieser AGB) in Zahlungsverzug.Darüber hinaus gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wenn ein anderweitiges ausdrücklich schriftlich vereinbartes Zahlungsziel nicht eingehalten wird.

2.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3.
Bestehen bei einer sachgemäßen und objektiven Beurteilung aus unserer Sicht begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder hat der Kunde noch in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) an Dritte eigenmächtig sicherungsübereignet, so sind wir berechtigt:

a) eingeräumte Zahlungsziele – auch soweit Wechsel hereingenommen worden sind – zu widerrufen und die sofortige Bezahlung oder eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen;

b) von Verträgen zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, wenn der Kunde auf unsere schriftliche Aufforderung hin binnen kurzer Frist die begründeten Zweifel nicht ausräumt.

 

V. Lieferung und Leistungszeit, Gefahrenübergang

1.
Eine Lieferzeitangabe bedarf für ihre Verbindlichkeit der ausdrücklichen schriftlichen Erwähnung. Unverbindliche und andere Lieferzeitangaben sind lediglich als unverbindlich erwünschter Lieferzeitpunkt zu verstehen, insbesondere ist der Kunde bei der Nichteinhaltung der unverbindlichen Lieferzeit nicht berechtigt, irgendwelche Schadensersatzforderungen geltend zu machen.Die Lieferung erfolgt unfrei und unversichert ab Werk auf Gefahr des Kunden, es sei denn, dass darüber etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

2.
Unsere Lieferpflicht, auch hinsichtlich des Lieferzeitpunktes, gilt als erfüllt, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers oder Herstellerwerkes verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

3.
Wir sind zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt, sofern dies nicht für den Kunden unzumutbar ist oder der Vertragszweck dadurch vereitelt oder erheblich gefährdet wird.

4.
Der Übergabe an die jeweilige Transportperson steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist.

5.
Das Entladen der durch uns bzw. durch ein beauftragtes Transportunternehmen gelieferten Waren hat durch den Kunden zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart wurde. Baustellen sowie Betriebszufahrten müssen mit einem 22 t Lkw befahrbar sein.

6.
Ist der Kunde gemäß der Ziffer V. 5. zur Entladung der Ware verpflichtet, so muss der Entladevorgang innerhalb von zwei Stunden nach der Anlieferung durchgeführt sein. Zusätzliche Wartezeit hat der Kunde zu vergüten.

 

VI. Montage

Falls die von uns zu erbringende Leistung darin besteht, Montagearbeiten insbesondere an Grundstücken oder Gebäuden vorzunehmen, ist durch den Kunden vor Beginn der Montagearbeiten sicherzustellen, dass alle vorausgehenden Gewerke so weit fortgeschritten sind, dass unsere Arbeiten ungehindert und zügig durchgeführt werden können. Dies gilt entsprechend für einen ungehinderten Zugang zur Baustelle und allen erforderlichen Voraussetzungen zur ungehinderten Erbringung unserer Lieferung bzw. Leistung (z.B. Baustrom, Bautreppe etc.). Mehrkosten, die uns durch eine Verletzung dieser Nebenpflichten entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

 

VII. Gewährleistung, Mängelhaftung, Haftungsausschluß (Lieferung von Waren)

1.
Die folgenden Regelungen gelten für den Fall, dass unsere vertragliche Leistung in der Lieferung von Waren besteht, nicht jedoch in deren Montage (Kaufvertrag).Besteht unsere vertraglich geschuldete Leistung überwiegend oder ausschließlich darin, Montageleistungen zu erbringen, insbesondere an Grundstücken oder Gebäuden, so gelten die unter VIII. aufgeführten Regelungen (Werkvertrag).

2.
Der Unternehmer hat die Ware nach Empfang unverzüglich auf Mängel hin zu überprüfen. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Mängelanzeige bei uns. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

3.
Unsere Gewährleistung ist darüber hinaus ausgeschlossen, sofern Mängel auftreten, für die die nachfolgenden Gründe überwiegend oder ausschließlich ursächlich sind:

Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung;
fehlerhafte oder unsachgemäße Montage bzw. Inbetriebsetzung;
natürliche Abnutzung oder betriebsbedingter erhöhter Verschleiß;
fehlerhafte oder unsachgemäße Behandlung der Waren oder Nichteinhaltung von ordnungsgemäßen Wartungsintervallen, Behandlung und Wartung;
Um- und Einbaumaßnahmen an von uns gelieferten Waren ohne vorherige Rücksprache mit uns;
elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

4.
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

5.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Erfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

6.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei
einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

8.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer VII. 2. dieser AGB).

9.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

10.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

11.
Im Rahmen des Anspruchs aus § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VIII. Gewährleistung, Mängelhaftung, Haftungsausschluß (Montageleistungen)

1.
Die folgenden Regelungen gelten, wenn unsere vertraglich geschuldeten Leistungen überwiegend oder ausschließlich in Montageleistungen, insbesondere an Grundstücken und Gebäuden bestehen (Werkvertrag).

2.
Für den Fall, dass Mängel vorliegen sollten, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.

3.
Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten durch uns verweigert wird, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (Ziffer X. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) statt der Leistung verlangen.

Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

5.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

 

IX. Eigentumsvorbehalt

1.
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche unserer Forderungen gegen den Unternehmer aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund sie bestehen, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind (Kontokorrenteigentumsvorbehalt). Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

2.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle
einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug oder Vermögensverfall befindet. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung oder unerlaubte Handlung oder ähnliches) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir erklären schon jetzt die Annahme dieser Abtretung. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, sämtliche an uns abgetretene Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4.
Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert zur Zeit der Geltendmachung des Freigabeverlangens die Höhe der zu sichernden Forderungen um 50%.

Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Unternehmer über.

5.
Der Kunde hat die gelieferten Gegenstände bis zur völligen Tilgung unserer Forderungen gegen ihn auf seine Kosten gegen Feuer- und Diebstahlgefahr für eigene und fremde Rechnung zu versichern und den Abschluss der Versicherung auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Befolgt der Kunde dieses nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Kunden die notwendigen Versicherungen abzuschließen. Ansprüche des Kunden an die Versicherungsgesellschaft werden hiermit an uns abgetreten, soweit diese Ansprüche unsere Forderungen nicht um 20 % oder mehr übersteigen.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach diesen Bestimmungen, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

 

X. Haftungsbeschränkungen

1.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kundens.

3.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

 

XI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Gudensberg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

3.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

X. Service- und Kontaktadresse

Tischlerei Pfaar GmbH
Mühlenhecke 16
34295 Edermünde-Besse
Tel. (0 56 03) 30 46
E-Mail: info@tischlerei-pfaar.de